Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Graphic Designer. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

 

2. SCHRIFTFORM

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

3. LEISTUNGEN DES GRAPHIC DESIGNERS

Der Graphic Designer erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:

  • a. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
  • b. Konzeption und Entwurf
  • c. Detailgestaltung und Ausführung
  • d. Realisation und Produktionsüberwachung

 

4. TREUEPFLICHT, GESCHÄFTSGEHEIMNIS

Der Graphic Designer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

 

5. URHEBERRECHT

Die Urheberrechte an allen vom Graphic Designer geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Graphic Designer. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Graphic Designers nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Der Graphic Designer ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer vonihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

6. NUTZUNGSUMFANG

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Graphic Designer geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen vom Graphic Designer geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der vom Graphic Designer geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Graphic Designers einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.) kann der Graphic Designer ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

8. EXTERNE ZULIEFERUNG

Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst der Graphic Designer Leistungen Dritter, welche er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.

 

9. HERAUSGABE VON ORIGINAL-DRUCKVORLAGEN

Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnung, elektronische Daten, lllustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich dem Graphic Designer und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind dem Graphic Designer zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

 

10. BELEGSEXEMPLARE

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind dem Graphic Designer unaufgefordert einwandfreie Belege (mind. 3 Stk.) zu überlassen. Dem Graphic Designer steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

11. OFFERTEN

Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von Korinna von Holt erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von Korinna von Holt beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

 

12. LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Korinna von Holt tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Korinna von Holt zugestellt werden.

 

13. VERRECHNUNG

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Korinna von Holt Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

 

14. AUFTRAGSERTEILUNG

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich, per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

 

15. GRUNDSÄTZLICH BEI AUFTRÄGEN

Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.

 

16. AUTORKORREKTUREN

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

 

17. GUT ZUM DRUCK

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.

 

18. ABRECHNUNGSPHASEN

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Korinna von Holt einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

19. MÄNGELRÜGE

Die von Korinna von Holt erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.